iusNet

Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Vermögenssteuer

Vermögenssteuer

Bewertung von Aktien ohne Kurswert

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Vorinstanz setzte aufgrund des starken Personenbezugs der Gesellschaft deren Steuerwert mit dem Mittelwert zwischen Ertrags- und Substanzwert gleich. Diese Vorgehensweise orientierte sich an der Empfehlung der SSK im Kommentar zum KS Nr. 28 und wurde vom BGr in dem dieselbe Beschwerdeführerin betreffenden Urteil 2C_277/2018 bereits bestätigt. Neue Aspekte, welche für das vorliegend streitige Jahr 2012 eine abweichende Beurteilung rechtfertigen würden, werden von der Beschwerdeführerin keine dargetan.
iusNet StR 17.06.2020

Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert

Jurisprudence
Direkte Steuern
Streitig ist, ob die Praktikermethode für die Bewertung der von den Beschwerdeführern gehaltenen Aktien angemessen ist. Verpflichtungen, welche die Parteien freiwillig eingehen sind für die Bewertung unbeachtlich, sofern die allgemeine Bewertungsmethode angewendet wird. Beruft sich der Steuerpflichtige auf eine massgebliche Handänderung unter unabhängigen Dritten gilt es unter Beachtung aller Umstände, welche die freie Preisbildung beeinflussen können, zu prüfen, ob die Voraussetzung einer steuerlich relevanten Preisbildung erfüllt ist.
iusNet StR 25.05.2020

Unterwerfung von Schadenersatzzahlung unter die Vermögenssteuer

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Besteuerung des Vermögens geht grundlegend davon aus, dass die Substanz desselben die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen erhöht. Das gilt auch dort, wo die erfolgte Kapitalzahlung nicht bereits eingetretenen Schaden ersetzt, diesen ausgleicht und den zuvor vorhandenen Vermögensstand wiederherstellt, sondern zukünftigen Schaden betrifft. Die Sonderbehandlung von behinderungsbezogenen Betreuungskosten bei der Einkommenssteuer kann nicht auf die Besteuerung des Vermögens ausgedehnt werden.
iusNet StR 18.11.2019

Bewertung einer Immobiliengesellschaft

Jurisprudence
Direkte Steuern
Durch juristische Personen gehaltene Grundstücke werden im KT SZ generell nicht nach den Vorschriften des SchätzG SZ bewertet. Nach Auffassung des BGr erweist sich diese Ordnung bei Immobiliengesellschaften als sachgerecht, da hinsichtlich des direkten bzw. indirekten Haltens von Liegenschaften auch in tatsächlicher Hinsicht erhebliche Unterschiede bestehen. Bei der Bewertung der Aktien von Immobiliengesellschaften ist zudem dem Gesichtspunkt einer rechtsgleichen Behandlung im Verhältnis zu Aktien von Nichtimmobiliengesellschaften Rechnung zu tragen.
iusNet StR 18.11.2019