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Vermögenssteuer

Bewertung von Aktien ohne Kurswert

Jurisprudence
Direkte Steuern
Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 StHG unterliegt der Vermögenssteuer das gesamte Reinvermögen, bewertet zum Verkehrswert, wobei der Ertragswert angemessen berücksichtigt werden kann. Die Bewertung zum Verkehrswert ist für die Kantone bindend. Nach welchen Regeln der Verkehrswert zu ermitteln ist, schreibt das StHG indessen nicht vor. Den Kantonen steht daher ein weiter Gestaltungsspielraum offen.
iusNet StR 17.06.2020

Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert

Jurisprudence
Direkte Steuern
Nach ständiger Rechtsprechung wird das KS Nr. 28 zur Bewertung von Aktien ohne Kurswert als geeignete Grundlage für die Bewertung solcher Aktien anerkannt. Andere anerkannte Bewertungsmethoden werden vom BGr im Einzelfall nicht ausgeschlossen, wenn sie sich als angemessen erweisen
iusNet StR 25.05.2020

Unterwerfung von Schadenersatzzahlung unter die Vermögenssteuer

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ein Vermögenswert ist immer dann anzunehmen, wenn die gesamte Kapitalleistung effektiv ausbezahlt worden ist, bevor sie dann erst später bzw. nach und nach (z.B. aufgrund der aufzuwendenden Betreuungskosten) verbraucht wird. Die Besteuerung des Vermögens geht grundlegend davon aus, dass die Substanz desselben die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen erhöht.
iusNet StR 18.11.2019

Bewertung einer Immobiliengesellschaft

Jurisprudence
Direkte Steuern
Nach Schätzungspraxis und Rechtsprechung kann ein Verkehrswert nicht nur bestimmt werden kann, wenn das infrage stehende Objekt (oder ähnliche Objekte) kürzlich veräussert wurde. Es genügt vielmehr, wenn Vergleichspreise in genügender Anzahl für Objekte ähnlicher Beschaffenheit zur Verfügung stehen, wobei das BGr mehrfach festgestellt hat, dass an diese Voraussetzungen nicht allzu hohe Anforderungen zu stellen sind.
iusNet StR 18.11.2019