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Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert

Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert

Jurisprudence
Direkte Steuern

Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert

Im Jahr 2011 war AA mit seiner Frau im Kt GE ansässig. Zu diesem Zeitpunkt hielt er 500 Inhaberaktien der C SA mit Sitz im Kt TI mit einem Nennwert von jeweils CHF 1'000, was 50 % des Aktienkapitals entsprach.

Die C SA bezweckt hauptsächlich den Kauf, den Verkauf, die Verwaltung und das langfristige Management von Vermögenswerten, insbesondere die Investition von Kapital in Immobilien und Unternehmen, welche im Erdölsektor tätig sind. Als Holding hält die C SA das gesamte Aktienkapital der E SA mit Sitz im Kt GE, welche jegliche finanziellen und geschäftlichen Aktivitäten im Bereich des internationalen Handels mit Rohstoffen und Produkten aller Art, einschließlich Erdöl und Derivate bezweckt.

Am 10. Oktober 2011 teilte die KStV TI der C SA die Bewertung ihrer Aktien ohne Kurswert für die Vermögenssteuer der Aktionäre mit. Diese Bewertung erfolgte auf der Grundlage der Jahresrechnung 2009. Der Steuerwert einer IA wurde auf CHF 15'900 festgelegt, der Verkehrswert der E SA wurde mit CHF 15'980'000 bewertet.

In ihrer Steuererklärung für die Steuerperiode 2011 deklarierten die Ehegatten A 500 Aktien der Gesellschaft C mit einem Steuerwert von CHF 7'950'000...

iusNet StR 25.05.2020

 

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