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Vermögenswerte

Unterwerfung von Schadenersatzzahlung unter die Vermögenssteuer

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Besteuerung des Vermögens geht grundlegend davon aus, dass die Substanz desselben die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen erhöht. Das gilt auch dort, wo die erfolgte Kapitalzahlung nicht bereits eingetretenen Schaden ersetzt, diesen ausgleicht und den zuvor vorhandenen Vermögensstand wiederherstellt, sondern zukünftigen Schaden betrifft. Die Sonderbehandlung von behinderungsbezogenen Betreuungskosten bei der Einkommenssteuer kann nicht auf die Besteuerung des Vermögens ausgedehnt werden.
iusNet StR 18.11.2019

Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts bei einer gerichtlichen Beurteilung einer Einziehung von sichergestellten Vermögenswerten durch die Zollverwaltung

Jurisprudence
Steuerverfahrensrecht
Zuständig für eine allfällige selbständige Einziehung von sichergestellten Barmittel sowie für ein eventuelles Einspracheverfahren ist die Zollverwaltung. Zuständig für die gerichtliche Beurteilung einer selbständigen Einziehung durch die Zollverwaltung als Zwangsmassnahme oder allenfalls einer durch Überspringen des Einspracheverfahrens vorgetragenen Rechtsverweigerungs- oder -verzögerungsbeschwerde ist, da bei einer selbständigen Einziehung durch die Zollverwaltung in der Regel keine kantonale Strafverfolgungsbehörde anzurufen ist, die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts und nicht das Bundesverwaltungsgericht.
iusNet SR 04.12.2018