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Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts bei einer gerichtlichen Beurteilung einer Einziehung von sichergestellten Vermögenswerten durch die Zollverwaltung

Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts bei einer gerichtlichen Beurteilung einer Einziehung von sichergestellten Vermögenswerten durch die Zollverwaltung

Jurisprudence
Steuerverfahrensrecht

Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts bei einer gerichtlichen Beurteilung einer Einziehung von sichergestellten Vermögenswerten durch die Zollverwaltung

Im Juni 2017 entdeckte die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) im Koffer von A. verpacktes Bargeld in kleinen Scheinen. Noch im Verlauf der Zollkontrolle erhob D., eine Gesellschaft in der Ukraine, einen Anspruch auf das Geld. Nachdem die Scheine in einer ersten Analyse Kokainspuren aufwiesen, ordnete die EZV umgehend deren vorläufige Sicherstellung an. Nach mehreren Schriftenwechseln verlangte D. die Herausgabe der vorläufig sichergestellten Barmittel sowie eine formelle Entscheidfällung bis Mitte September 2017. Die EZV teilte D. innerhalb der gesetzten Frist mit, dass sie eine Einziehung der Vermögenswerte erwäge, da die Scheine aufgrund der Betäubungsmittelspuren nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürften. Dagegen erhob D. Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht und verlangte die Feststellung der Nichtigkeit der Verfügung, eventualiter deren Aufhebung sowie die Herausgabe der Vermögenswerte. 

Das Bundesverwaltungsgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und leitete sie an die Oberzolldirektion zum Entscheid weiter. Dagegen erhob D. Beschwerde ans Bundesgericht und macht unter anderem geltend, da über den Herausgabeanspruch bisher noch nicht...

iusNet SR 04.12.2018

 

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