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Verwaltungskosten

Pauschalabzug für Unterhaltskosten einer vermieteten Liegenschaft

Jurisprudence
Direkte Steuern
Bei Liegenschaften im Privatvermögen, die Drittpersonen zur geschäftlichen Nutzung vermietet werden, können im Sinne von Art. 4 Liegenschaftskostenverordnung nur die effektiven Liegenschaftenunterhaltskosten in Abzug gebracht werden. Die Annahme einer vorwiegend geschäftlichen Nutzung ist gerechtfertigt, wenn der Mieter die Liegenschaft einem Kadermitarbeiter und dessen Familie als Teil der ihm arbeitsvertraglich zugesicherten Entlöhnung für seine berufliche Tätigkeit überlässt.
iusNet SR 30.11.2018