Pauschalabzug für Unterhaltskosten einer vermieteten Liegenschaft
Pauschalabzug für Unterhaltskosten einer vermieteten Liegenschaft
Pauschalabzug für Unterhaltskosten einer vermieteten Liegenschaft
A.C. ist Nutzniesser auf Lebenszeit einem Wohnhaus mit Garten im Kanton ZG, die er an die D. AG vermietet. Diese überlässt die Liegenschaft der Familie E. zu Wohnzwecken. In der Steuererklärung 2014 deklarierte A.C. Mietzinseinnahmen aus der Liegenschaft von Fr. 78'000.- und machten für die Unterhaltskosten einen Pauschalabzug von 20% (= Fr. 15'600.-) geltend. Dieser wurde mit Veranlagungsentscheid aufgrund geschäftlicher Nutzung verweigert. Das in der Folge angerufene Verwaltungsgericht verneinte zwar eine geschäftliche Nutzung, verweigerte den Abzug aber ebenfalls aufgrund der besonderen Ausgestaltung des Mietverhältnisses. Dagegen erhob A.C. Beschwerde ans Bundesgericht.
Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung können bei Liegenschaften im Privatvermögen, die Drittpersonen zur geschäftlichen Nutzung vermietet werden, im Sinne von Art. 4 Liegenschaftskostenverordnung nur die effektiven Liegenschaftenunterhaltskosten in Abzug gebracht werden (vgl. BGer 2C_996/2012). Ein pauschaler Abzug ist insbesondere dann nicht zulässig, wenn feststeht, dass der Grundeigentümer keine Unterhaltskosten zu tragen hat, weil diese...
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