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voraussichtliche Erheblichkeit

Steueramtshilfe betreffend «Introducer» rechtens?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Art. 4 Abs. 3 StAhiG soll Personen schützen, welche nichts mit dem im Amtshilfeersuchen geschilderten Sachverhalt zu tun haben und lediglich zufällig in den herauszugebenden Unterlagen auftauchen. Dies ist bei einem «Introducer», der die von der Amtshilfe betroffenen Personen an die Bank vermittelt hat und zudem mit dieser berufliche Beziehungen unterhält, nicht der Fall.
iusNet StR 28.11.2023

Eintritt der Verjährung im ausländischen Besteuerungsverfahren ist kein Hindernis für die Steueramtshilfe

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht
Ob eine über das Amtshilfeverfahren erlangte Information im ausländischen Steuerverfahren tatsächlich von Bedeutung ist, hängt im Wesentlichen vom Steuer- und Verfahrensrecht des ersuchenden Staats ab. Der ersuchte Staat hat sich im Rahmen des Amtshilfeverfahrens zum innerstaatlichen Steuer- und Verfahrensrecht allerdings nicht zu äussern. Soweit das nationale Verfahrensrecht einer Verwertung der im Amtshilfeverfahren ersuchten Informationen entgegensteht, hat die betroffene Person dies vor den Behörden des ersuchenden Staats geltend zu machen.
iusNet StR 27.05.2022

Ungenügende Umschreibung der verlangten Informationen im Amtshilfeersuchen von Russland

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Federal Tax Service von Russland richtete ein Amtshilfegesuch an die ESTV betreffend eine russische Gesellschaft und verlangte die Übermittlung von Dokumenten, welche die Steuerperiode 2013 betrafen. Später stellte er das Verfahren für die Steuerperiode 2013 ein und brachte die Quellensteuer der Steuerperioden 2014 und 2015 ins Spiel. Das BVGr sieht es als erstellt, dass sich der Federal Tax Service nicht eindeutig bzw. nachvollziehbar betreffend die von ihm verlangten Informationen geäussert hat und damit die voraussichtliche Erheblichkeit im Ersuchen nicht dargetan ist.
iusNet StR 02.07.2019

Keine Amtshilfe bei fehlender voraussichtlicher Erheblichkeit

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht
Ist unklar, ob die ersuchende Behörde die ursprünglich in einem vorangehenden Ersuchen für eine andere Steuerperiode und einen anderen Steuerzweck verlangten Informationen auch gestützt auf das aktuelle Ersuchen noch immer benötigt, ist ihr Gelegenheit zur Ergänzung und Präzisierung des Ersuchens zu geben.
iusNet StR 28.05.2019

Besteuerung nach dem Aufwand ist voraussichtlich erheblich

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Besteuerung nach dem Aufwand eines in der Schweiz ansässigen Steuerpflichtigen ist eine voraussichtlich erhebliche Information, welche den französischen Steuerbehörden im Rahmen der Amtshilfe unter Berücksichtigung der spezifischen Regelung von Art. 4 Abs. 6 lit. b DBA CH - FR übermittelt werden kann, sofern die französischen Steuerbehörden beabsichtigen, das Steuerdomizil der betroffenen Person festzulegen.
iusNet StR 30.04.2019

Die Schweiz gewährt Frankreich Amtshilfe

Éclairages
Direkte Steuern
Die Besteuerung nach dem Aufwand eines in der Schweiz ansässigen Steuerpflichtigen ist eine voraussichtlich erhebliche Information, welche den französischen Steuerbehörden im Rahmen der Amtshilfe unter Berücksichtigung der spezifischen Regelung von Art. 4 Abs. 6 lit. b DBA CH - FR übermittelt werden kann, sofern die französischen Steuerbehörden beabsichtigen, das Steuerdomizil der betroffenen Person festzulegen.
Marcel Meier
Frédéric Epitaux
iusNet StR 29.04.2019