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Vorzugspreis

Leistungen an eng verbundene Personen bei der MWSt

Jurisprudence
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer
Rechtsfolge einer Leistung zu einem Vorzugspreis an eine eng verbundene Person ist, dass für die Bemessung der Mehrwertsteuer eine besondere (fiktive) Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Dabei darf die ESTV nicht auf die Liegenschaftswerte der Buchhaltung abstützen, wenn diese offensichtlich zu tief sind.
iusNet StR 27.01.2022