Leistungen an eng verbundene Personen bei der MWSt
Leistungen an eng verbundene Personen bei der MWSt
Leistungen an eng verbundene Personen bei der MWSt
Die A AG bezweckt die Verwaltung von fremden und eigenen Liegenschaften. Die ESTV führte im August 2014 bei der A AG eine Kontrolle betreffend die Steuerperioden 2009 bis 2014 durch. Dabei wurde eine Einschätzungmitteilung samt Nachforderung erlassen. Die Nachbelastungen resultierten in erster Linie aus der Erhöhung des Entgelts für die Zurverfügungstellung des Ferienhauses von der A AG an die Familie. Massgegend sei der Drittpreis, da es sich um eng verbundene Personen handle.
Mit Schreiben vom 4. Januar 2017 beantragte die A AG, dass als Grundlage für die Ermittlung des Drittpreises der Eigenmietwert mit einem Zuschlag von 25% gemäss der Praxis der ESTV zu berücksichtigen sei. Am 17. Februar 2017 reichte die A AG die Schätzung des Eigenmietwerts durch den Kanton nach, die sich erheblich von jener der ESTV unterschied. Mit zwei separaten Verfügungen vom 2. Juli 2018 bestätigte die ESTV die Nachforderungen gemäss ihren Einschätzungsmitteilungen.
Mit Einsprachen vom 21. August 2020 beantragte die A AG die Aufhebung der Verfügungen mit Bezug auf die Nachforderungen betreffend die Liegenschaft. Zur Begründung bringt die A AG im Wesentlichen vor, die ESTV habe die...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.