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Eigenmietwert

Vermögenssteuer- und Eigenmietwert einer ausländischen Zweitwohnung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ein ausländischer Katasterwert ist lediglich Ausgangspunkt der Bewertung. Ein Vermögenssteuerwert von 80 % des Kaufpreises verletzt selbst dann kein Verfassungsrecht, wenn für inländische Objekte ein Einschlag von 30 % gilt. Auch die Festlegung des Eigenmietwertes auf 5 % des Steuerwertes ist vertretbar.
iusNet StR 29.05.2024

Eigenmietwert für eine leerstehende Eigentumswohnung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht bestätigt die vorinstanzlichen Erwägungen, wonach der Beschwerdeführer weder eine objektive Unbewohnbarkeit seiner Eigentumswohnung noch eine objektive Unvermietbarkeit substanziiert darlegen konnte. Der Beschwerdeführer hatte unter anderem trotz allfälliger Mängel die angeblich unbewohnbare Wohnung während fünf Jahren lang bewohnt, und alle Wohnungen bis auf zwei waren im Mehrfamilienhaus bewohnt. Was die Unvermietbarkeit anging, so konnte der Beschwerdeführer keine Belege für ernsthafte Vermietungsbemühungen vorlegen.
iusNet StR 29.05.2024

Der Eigenmietwert einer italienischen Liegenschaft

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Kantonale Steuerverwaltung Genf setzt den Eigenmietwert von ausländischen Immobilien auf 4.5% des Verkehrswertes fest und lässt keinen Abzug von Unterhaltskosten zu, da in diesem Wert bereits ein Pauschalabzug von 25% berücksichtigt wird. Das Bundesgericht erachtet diese Methode als bundesrechtskonform, sofern die Pflichtigen nicht einen Eigenmietwert am Ort der Liegenschaften mittels eines offiziellen Dokuments einer Behörde nachweisen können.
iusNet StR 27.03.2023

Vertrauensschutz aufgrund einer angeblichen mündlichen Zusicherung?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Auch eine mündliche Zusicherung seitens der Steuerbehörden ist grundsätzlich durch den Vertrauensschutz gedeckt. Jedoch ist die Existenz der Zusicherung als steuermindernde Tatsache durch den Steuerpflichtigen zu erbringen. Zudem geht das Bundesgericht darauf ein, inwiefern eine Liegenschaft «selbstbewohnt» sein muss, damit ein Eigenmietwert angerechnet werden darf.
iusNet StR 23.01.2023

Anpassung des Eigenmietwerts aufgrund Renovationsbedarfs

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht hebt ein Urteil zu Gunsten des Steuerpflichtigen auf, bei welchem der volle schematisch berechnete Eigenmietwert einer stark renovationsbedürftigen unbewohnten Liegenschaft aufgerechnet wurde. Dem Renovationsbedarf muss bei der Festsetzung des schematisch ermittelten Eigenmietwerts Rechnung getragen werden.
iusNet StR 29.11.2022

Leistungen an eng verbundene Personen bei der MWSt

Jurisprudence
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer
Strittig war im vorliegenden Fall die vorgenommene Schätzung durch die ESTV betreffend Leistungen an eng verbundene Personen. Konkret ging es um ein Ferienhaus, das die Eigentümerin (A AG) der Familie zur freien Verfügung stellte. Das BVGr stellt fest, dass entgegen der Ansicht der ESTV zur Bemessung des Drittpreises nicht auf Liegenschaftswerte der Buchhaltung abgestützt werden darf, die – wohl dem Vorsichtsprinzip entsprechend – zu tief angesetzt sind. Die Schätzung des Drittpreises durch die ESTV wurde deshalb pflichtwidrig vorgenommen.
iusNet StR 27.01.2022

Eigenmietwert - Nachweis von ernsthaften Verkaufsbemühungen bzw. Unbewohnbarkeit

Jurisprudence
Direkte Steuern
In den vorangegangenen Steuerperioden verzichtete die Beschwerdeführerin auf die Erfassung eines Eigenmietwerts, da entsprechende Verkaufsdokumentationen sowie Korrespondenz mit potentiellen Käufern eingereicht wurden. Tatsächlich reichte sie lediglich ein E-Mail, in welcher die Liegenschaft einem Kaufinteressenten beschrieben wurde, als Nachweis ein. Die Vorinstanz sah darin den Beweis, dass kein Eigengebrauch bestehe. Der Nachweis der Unbewohnbarkeit der Liegenschaft wurde damit nicht erbracht.
iusNet StR 21.12.2020

Zuschlag auf den Eigenmietwert (vgl. 2C_843/2016)

Jurisprudence
Direkte Steuern
Er Kt SO nahm bei der Festsetzung des Eigenmietwertes eines freistehenden EFH einen Zuschlag von 20% vor. Dieser basierte auf der internen Verordnung, welcher auf Rundschreiben der ESTV verwies. Das KStA SO basierte den Zuschlag insbesondere auf das ESTV KS zur Ermittlung des steuerbaren Mietertrages, welches formell nicht mehr in Kraft stand. Das BGr erachtet das ESTV KS aber dennoch als anwendbar, da mit seinem Rückzug keine Praxisänderung verbunden gewesen sei.
iusNet StR 22.03.2019