Das StRG hatte zu beurteilen, ob Verlustvorträge im Rahmen einer Fusion von einer Einzelfirma auf eine AG übertragen werden können. Die AG hatte ihre Tätigkeit zum Zeitpunkt der Fusion eingestellt. Das StRG befasste sich insbesondere mit der Frage, ob die wirtschaftliche Kontinuität für die Übertragung der Verlustvorträge gegeben ist.