Übertragung von Verlustvorträgen im Rahmen einer unechten Fusion
Übertragung von Verlustvorträgen im Rahmen einer unechten Fusion
Übertragung von Verlustvorträgen im Rahmen einer unechten Fusion
Eine Einzelfirma wurde mittels Sacheinlage in die A AG eingebracht. Hierfür erhielt der Einzelunternehmer 10% der Aktien an der A AG. Im Rahmen der Sacheinlage übertrug die Einzelunternehmung auch Verlustvorträge in Höhe von CHF 147'306. Die Steuerbehörden verweigerten die Übernahme dieser Verlustvorträge mit der Begründung, dass die frühere Tätigkeit der A AG zum Übernahmezeitpunkt eingestellt worden sei. Gegen die abgewiesene Einsprache erhob die A AG Rekurs.
Das StRG hatte zu prüfen, ob die Verlustvorträge von der Einzelfirma auf die Beschwerdeführerin übertragen wurden und, sofern dem so ist, ob die Verlustvorträge mit Gewinnen der Beschwerdeführerin verrechnet werden können (E.2a).
Die Einzelfirma wurde durch eine unechte Fusion (Liquidation mit Sacheinlage) auf die A AG übertragen, was einen Umstrukturierungstatbestand darstellt (E.2b). Im Rahmen von Umstrukturierungen können Verlustvorträge übertragen werden, sofern eine wirtschaftliche Kontinuität gegeben ist (BGr, 4. Januar 2012, 2c_351/2011, E.2 ff.). Die Übernahme von Verlustvorträgen im Rahmen einer Umstrukturierung rechtfertigt sich damit, dass die bisherige wirtschaftliche Tätigkeit bei einer anderen...
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