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Zahlungsnachweis

Nachweis der Anlagekosten bei der GGSt durch den Steuerpflichtigen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Steuerpflichtige muss den Beweis erbringen, dass die Renovations- und Sanierungsarbeiten effektiv erfolgt sind. Die Vorlage eines Bewertungsgutachtens reicht nicht, denn damit kann kein Zahlungsnachweis erbracht werden. Auch ist der Vermerk auf den Rechnungen, dass der Rechnungsbetrag in bar beglichen wurde, nicht ausreichend. Ohne gegenteilige Anhaltspunkte darf im Rahmen der Beweiswürdigung davon ausgegangen werden, dass Rechnungen im Umfang von insgesamt CHF 595'000 nicht bar beglichen wurden.
iusNet StR 27.01.2022