Nachweis der Anlagekosten bei der GGSt durch den Steuerpflichtigen
Nachweis der Anlagekosten bei der GGSt durch den Steuerpflichtigen
Nachweis der Anlagekosten bei der GGSt durch den Steuerpflichtigen
Die A GmbH erwarb zusammen mit ihrem einzigen Gesellschafter sowie mit dessen Ehefrau im August 2010 ein Grundstück für CHF 730'000. Darauf befand sich ein MFH mit einem Restaurant, Parkplätzen und einem Altbau. Im Dezember des gleichen Jahres verkauften sie dieses Grundstück bereits wieder für CHF 1'600'000.
Gegen die Veranlagung für die GGSt erhoben die Verkäufer Einsprache. Im Wesentlichen verlangten sie, dass die Kosten für die Renovations- und Sanierungsarbeiten im Umfang von total CHF 595'000 als wertvermehrende Aufwendungen gewinnmindernd zum Abzug zugelassen werden.
Im Rahmen des Einspracheverfahrens besichtigten die Behörden das Grundstück. Gestützt darauf kamen sie zum Schluss, dass die deklarierten, wertvermehrenden Renovations- und Sanierungsarbeiten nicht vorgenommen worden sind und diese auf fiktiven Rechnungen beruhen. Hierfür wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, woraus Bussen wegen versuchter Steuerhinterziehung ausgesprochen wurden. Rekurse gegen diese Bussen blieben bis zum BGr erfolglos.
Die Vorinstanzen wiesen auch die Rekurse gegen die GGSt-Veranlagung ab. Ferner rügten die Beschwerdeführer eine Verletzung des Anspruchs auf...
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