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zollamtlicher Gewahrsam

Import von Bussen - Anwendung des Präferenzzollansatzes

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Die Beschwerdeführerin führte Busse aus der EU ein, ohne an der Grenze eine Zollanmeldung vorzunehmen. Erst mehrere Tage nach dem jeweiligen Grenzübertritt und der Weiterfahrt ans Domizil der Beschwerdeführerin erfolgte durch die von ihr beauftragten Spediteurin eine Zollanmeldung zum Präferenzzollansatz bei der Zollstelle. Strittig ist, ob die Busse dennoch zum Präferenzzollansatz eingeführt werden können oder ob die entsprechende Differenz zurecht bei den Beschwerdeführenden nachgefordert wurde.
iusNet StR 21.12.2021