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Import von Bussen - Anwendung des Präferenzzollansatzes

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Import von Bussen - Anwendung des Präferenzzollansatzes

Die B AG bezweckt u.a. den Handel mit Personentransport-, Transport- und Freizeitfahrzeugen sowie mit Fahrzeug-Zubehör, Fahrzeug-Ersatzteilen und Betriebsstoffen. A weist als Geschäftsführer und Mitglied des Verwaltungsrates Einzelzeichnungsberechtigung auf. In den Jahren 2014 bis 2016 kaufte die B AG insgesamt 32 Fahrzeuge in Spanien, Rumänien und den Niederlanden. Für die Überführung der Fahrzeuge vom Ausland in die Schweiz beauftragte temporäre Chauffeure. Diese fuhren die Fahrzeuge jeweils mit einer der beiden Garagennummern der B AG in die Schweiz resp. an den Sitz der B AG. Bei den Einfuhren der 32 Fahrzeuge erfolgte weder eine Grenzzollanmeldung noch eine Kontrolle an der Grenze durch die EZV. Nachdem die Fahrzeuge angekommen waren, veranlasste die B AG in den darauffolgenden Tagen deren Verzollung durch die Spediteurin. Dabei wurden die Fahrzeuge im Zollveranlagungsprozess «zugelassener Empfänger» mit dem System «e-dec» definitiv präferenzbegünstigt gegen Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 zur Einfuhr verzollt. Im Dezember 2019 eröffnete die EZV gegen A eine Zollstrafuntersuchung wegen des Verdachts der Einfuhr mehrerer Fahrzeuge ohne ordentliche...

iusNet StR 21.12.2021

 

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