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Transitverfahren

Berichtigung der Veranlagungsverfügung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Im vorliegenden Fall ist unbestritten, dass die Beschwerdeführerin im Oktober 2020 die elektronische Anmeldung der Ware zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr veranlasste. Die elektronische Zollanmeldung wurde auch vom BAZG angenommen und freigegeben sowie die entsprechende Veranlagungsverfügung ausgestellt. Unmittelbar danach reichte die Beschwerdeführerin ein Berichtigungsgesuch ein. Sie verlangte die Annulation der Veranlagungsverfügung und den Wechsel in ein Transitverfahren zur Einlagerung der Waren in ein Zolllager. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr auf einem Irrtum seitens der Beschwerdeführerin beruht. Hier ist eine Berechtigung möglich. Die Beschwerde wird gutgeheissen.
iusNet StR 30.01.2024

Import von Bussen - Anwendung des Präferenzzollansatzes

Jurisprudence
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin führte Busse aus der EU ein, ohne an der Grenze eine Zollanmeldung vorzunehmen. Erst mehrere Tage nach dem jeweiligen Grenzübertritt und der Weiterfahrt ans Domizil der Beschwerdeführerin erfolgte durch die von ihr beauftragten Spediteurin eine Zollanmeldung zum Präferenzzollansatz bei der Zollstelle. Strittig ist, ob die Busse dennoch zum Präferenzzollansatz eingeführt werden können oder ob die entsprechende Differenz zurecht bei den Beschwerdeführenden nachgefordert wurde.
iusNet StR 21.12.2021

Fristverlängerungsmöglichkeiten bei einem Transitverfahren

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin eröffnete ein nationales Transitverfahren. Nachdem die Waren von der zugelassenen Empfängerin empfangen wurden, verstrich die Frist zum ordnungsgemässen Abschluss des Transitverfahrens. Wenige Tage danach ersuchte die Empfängerin am Schalter der Bestimmungszollstelle um nachträglichen Abschluss des Transitverfahrens, welcher abgewiesen wurde. Dagegen wurde Beschwerde erhoben mit der Begründung, dass u.a. das Fristverlängerungsgesuch wegen eines unüberwindbaren Hindernisses (niedriger Wasserstand) verhindert wurde. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 22.07.2019