Fristverlängerungsmöglichkeiten bei einem Transitverfahren
Fristverlängerungsmöglichkeiten bei einem Transitverfahren
Fristverlängerungsmöglichkeiten bei einem Transitverfahren
Die Beschwerdeführerin eröffnete am 29. Juni 2017 ein nationales Transitverfahren für Tabakfabrikate, alkoholhaltige Waren, Parfum, Kosmetika, Spielwaren und Kerzen. Als Transitfrist wurde der 7. Juli 2017 festgelegt. Nachdem die Waren von der zugelassenen Empfängerin empfangen wurden, verstrich die Frist zum ordnungsgemässen Abschluss des Transitverfahrens. Am 11. Juli sandte die Empfängerin für die betroffene Sendung im NCTS (Neues Computerisiertes Transitsystem) eine Ankunftsmeldung, welche aber durch das NCTS aufgrund des Fristverfalls blockiert wurde. Am 15. Juli ersuchte die Empfängerin am Schalter der Bestimmungszollstelle um nachträglichen Abschluss des Transitverfahrens, welcher abgewiesen wurde. Mittels Verfügung wurden Einfuhrabgaben in der Höhe von ca. CHF 250'000 erhoben. Die Begründung dieser Verfügung war, dass die Ware nicht innerhalb der Transitfrist aus der Schweiz verbracht wurde und die Voraussetzungen für die Fristwiederherstellung nicht vorlägen.
Dagegen wurde Beschwerde erhoben mit der Begründung, dass u.a. das Fristverlängerungsgesuch wegen eines unüberwindbaren Hindernisses (niedriger Wasserstand) verhindert wurde. Die Beschwerde wurde abgewiesen...
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