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Direkte Steuern

A-5082/2021

Im vorliegenden Fall gilt es durch das Bundesverwaltungsgericht zu beurteilen, ob das streitbetroffene Flugzeug von der Vorinstanz zu Recht mit Einfuhrsteuern nachbelastet wurde. Die Beschwerde wird gutgeheissen.
iusNet StR 30.12.2024