Leistungspflicht
Leistungspflicht
Leistungspflicht
Im März 2009 ersuchte die Beschwerdeführerin um Eintragung einer nicht in den zollrechtlich freien Verkehr überführten «Bombardier Challenger 605» (nachfolgend: streitbetroffenes Flugzeug) ins schweizerische Luftfahrzeugregister. In ihrem Gesuch führte sie aus, dass das streitbetroffene Flugzeug künftig im Zollausland stationiert und von dort aus nur ausserhalb des Zollgebiets eingesetzt werden solle. Das BAZG stimmte dem Ersuchen um Eintragung des streitbetroffenen Flugzeugs ins schweizerische Luftfahrzeugregister (unverzollt und unversteuert) gemäss dem geschilderten Sachverhalt unter Einhaltung und Beachtung gewisser Auflagen zu. So hielt das BAZG unter anderem fest, dass der Einsatz des streitbetroffenen Flugzeugs durch hier domizilierte natürliche oder juristische Personen für grenzüberschreitende Flüge oder für Flüge in der Schweiz nicht gestattet sei.
Im Mai 2020 eröffnete das BAZG gegen die Beschwerdeführerin eine Zollstrafuntersuchung wegen des Verdachtes auf mehrfache gewerbliche Nutzung eines unverzollten Luftfahrzeugs. Mit Verfügung vom 20. Oktober 2021 verpflichtete das BAZG die Beschwerdeführerin zur Bezahlung von Einfuhrsteuern von mehr als CHF 1 Mio....
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