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zollfreie Präferenzbehandlung

Zollfreiheit aufgrund des Freihandelsabkommens EU-Schweiz

Jurisprudence
Direkte Steuern
Streitig ist, ob die Zollfreiheit gemäss dem Freihandelsabkommen zu verneinen ist, wenn die Zollbehörden des Ausfuhrstaats im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens zum Schluss kommen, dass die Voraussetzungen für die zollfreie Präferenzbehandlung nicht erfüllt sind. Gemäss BGr sind die Behörden des Einfuhrstaates an das Ergebnis der Nachprüfung gebunden und müssen nicht den Ursprung der streitbetroffenen Ware selber feststellen. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
iusNet StR 28.09.2020