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Zollfreiheit aufgrund des Freihandelsabkommens EU-Schweiz

Zollfreiheit aufgrund des Freihandelsabkommens EU-Schweiz

Jurisprudence
Direkte Steuern

Zollfreiheit aufgrund des Freihandelsabkommens EU-Schweiz

Am 4. April 2013 und am 19. Juni 2013 wurden zwei Sendungen mit Personenfahrzeugen der Marke Skoda zur Zollveranlagung angemeldet. Unter Vorlage formell gültiger Ursprungsnachweise (Warenverkehrsbescheinigung, WVB Eur.1) wurde die zollfreie Präferenzveranlagung beantragt. Am 18. Mai 2016 ersuchte die OZD die polnische Zollbehörde um Nachprüfung der beiden WVB Eur.1. Mit Nachprüfungsergebnis vom 5. Juli 2017 teilte die polnische Zollbehörde mit, dass der Ausführer keine Dokumente vorgelegt habe, welche die präferenzielle Behandlung erlauben würden. Die beiden WVB EUR.1 würden somit nicht für die Präferenzverzollung qualifizieren. 

Die ZKD SH teilte der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 4. Dezember 2017 mit, dass sie beabsichtige, Zollabgaben sowie die anteilige Automobilsteuer, die anteilige MWST und den anteiligen Verzugszins nachzufordern. Da der Lieferant keine Ursprungsnachweise vorlegen konnte, die den erklärten EU-Ursprung belegen, seien die WVB Eur.1 für ungültig erklärt worden. Die dagegen erhobene Beschwerde bei der OZD wurde abgewiesen. Die gegen diesen Beschwerdeentscheid der OZD erhobene Beschwerde wies das BVGr ebenfalls ab. Mit Beschwerde...

iusNet StR 28.09.2020

 

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