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Zuführen von Kunden

Vermittlungsleistungen im Finanzsektor

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdegegnerin verpflichtet sich gegenüber ihren Geschäftspartnern als Intermediärin, potenzielle Geschäftspartner für ihre Kunden zu suchen; die interessiert sind, mit dem jeweiligen Kooperationspartner einen Vertrag über den Kauf von Wertschriften einzugehen. Dabei verhandelt die Intermediärin den jeweiligen Kaufvertrag. Die Beschwerdeführerin beantragte eine Eintragung ins MWST Register, welche von der ESTV verweigert wurde, da die ESTV die Ansicht vertrat, dass es sich hierbei um von der MWST ausgenommene Umsätze handelt. Diese Auffassung wurde vom BGr bestätigt.
iusNet StR 02.09.2019