Vermittlungsleistungen im Finanzsektor
Vermittlungsleistungen im Finanzsektor
Vermittlungsleistungen im Finanzsektor
Die Gesellschaft (nachfolgend Intermediärin) verpflichtet sich, potenzielle Investoren für ihre Geschäftspartner zu suchen, die interessiert sind, mit dem jeweiligen Kooperationspartner einen Vertrag über den Kauf von Wertschriften einzugehen. Die Intermediärin verhandelt den jeweiligen Kaufvertrag mit den potenziellen Investoren; dabei kann sie sich auf einen Mustervertrag stützen, den sie mit dem Kooperationspartner ausgearbeitet hat. Finden die Intermediärin und der jeweilige Investor einen Konsens, unterzeichnet der Investor einen schriftlichen Kaufvertrag mit dem Kooperationspartner. In der Folge schuldet der Kooperationspartner der Intermediärin eine Provision, deren Höhe durch das Volumen des Kaufvertrags bestimmt wird.
Die Intermediärin war zunächst bis zum 1. Oktober 2008 im Register der steuerpflichtigen Personen (Mehrwertsteuerregister) eingetragen, worauf der Eintrag von Amtes wegen gelöscht wurde. Am 18. Juni 2009 ersuchte die Intermediärin um Wiedereintragung, was sie damit begründete, dass sie steuerbare Leistungen im Zusammenhang mit der Zuführung von Kundschaft erziele. Die ESTV entsprach dem Gesuch mit Schreiben vom 30. Juli 2013, allerdings beschränkt...
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