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Zurückhalteauftrag

Rechtsmittelfrist, Nachsendeauftrag, Zustellfiktion

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Zustellfiktion greift auch, wenn der Post ein Zurückhalte- oder Nachsendeauftrag erteilt wurde. Dieser vermag den ordentlichen Fristenlauf weder zu hemmen noch zu verlängern. Von einer in einem relevanten Prozessrechtsverhältnis stehenden Person wird verlangt, dass sie für die Nachsendung ihrer an die bisherige, nicht mehr zutreffende Adresse gelangenden Korrespondenz besorgt ist, dass sie der Behörde gegebenenfalls längere Ortsabwesenheiten mitteilt oder eine Stellvertretung ernennt.
iusNet StR 26.04.2021