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Rechtsmittelfrist, Nachsendeauftrag, Zustellfiktion

Rechtsmittelfrist, Nachsendeauftrag, Zustellfiktion

Jurisprudence
Direkte Steuern

Rechtsmittelfrist, Nachsendeauftrag, Zustellfiktion

Das StRkG ZH wies die im Zusammenhang mit Veranlagungsentscheiden erhobenen Rechtsmittel der A AG ab und stellte die Entscheide am 16. Juli 2020 mit Gerichtsurkunde an die Adresse der A AG zu. Gemäss elektronischer Sendungsverfolgung "Track & Trace" der Post CH AG wurde die Gerichtsurkunde von der Post CH retourniert. Dabei brachte die Post CH AG die Bemerkung "Empfänger weilt voraussichtlich bis zum 18. August 2020 im Ausland" an. Die A AG hatte am 28. April 2020 - mit Gültigkeit vom 16. März 2020 bis zum 20. August 2020 - einen Nachsendeauftrag an das Feriendomizil des Verwaltungsratspräsidenten in Deutschland erteilt. Dieser hatte sich dorthin aus Furcht vor einer Erkrankung mit Covid-19 zurückgezogen. Das StRkG ZH hatte er vom Auslandaufenthalt nicht in Kenntnis gesetzt.  

Offenbar erst durch eine Steuerrechnung auf die Entscheide vom 14. Juli 2020 aufmerksam geworden, erhob die A AG am 5. Oktober 2020 Beschwerde. Das VGr ZH wies das Fristwiederherstellungsgesuch ab und trat auf die Beschwerde nicht ein.

Entscheide gelten als eröffnet, sobald sie ordnungsgemäss zugestellt sind und die betroffene Person davon Kenntnis nehmen kann. Dass sie davon...

iusNet StR 26.04.2021

 

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