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Zustellfiktion

«Nichtwissen schützt nicht»

Jurisprudence
Direkte Steuern

2C_543/2021

Hatte die steuerpflichtige Person mit der Zustellung eines Entscheides zu rechnen und holt sie den eingeschrieben versandten Entscheid nicht ab, beginnt die Rechtsmittelfrist auch dann nach Ablauf von sieben Tagen nach Eingang bei der Poststelle zu laufen, wenn die steuerpflichtige Person der Post einen Rückbehalteauftrag erteilt hat.
iusNet StR 27.09.2021

Rechtsmittelfrist, Nachsendeauftrag, Zustellfiktion

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Zustellfiktion greift auch, wenn der Post ein Zurückhalte- oder Nachsendeauftrag erteilt wurde. Dieser vermag den ordentlichen Fristenlauf weder zu hemmen noch zu verlängern. Von einer in einem relevanten Prozessrechtsverhältnis stehenden Person wird verlangt, dass sie für die Nachsendung ihrer an die bisherige, nicht mehr zutreffende Adresse gelangenden Korrespondenz besorgt ist, dass sie der Behörde gegebenenfalls längere Ortsabwesenheiten mitteilt oder eine Stellvertretung ernennt.
iusNet StR 26.04.2021

Einseitige Verlängerung einer Rechtsmittelfrist durch den Steuerpflichtigen ist nicht möglich

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Empfänger einer eingeschriebenen Briefpost kann den Beginn einer Rechtsmittelfrist nicht einseitig über die sieben Tage Abholfrist hinaus verlängern, etwa durch einen Postrückbehaltungsauftrag oder indem er die Sendung verspätet in Empfang nimmt. Im Übrigen kommt die Zustellfiktion nur zum Tragen, wenn die Postsendung nicht entgegengenommen bzw. abgeholt wird.
iusNet StR 22.01.2019