Berechnung der verdeckten Gewinnausschüttung bei einem unterpreislichen Verkauf einer Liegenschaft an den Gesellschafter.
Die A GmbH verkaufte ihrem einzigen Gesellschafter eine Wohnung unter dem Verkehrswert. Bei der Berechnung der verdeckten Gewinnausschüttung darf eine hypothetische Maklerprovision nicht schmälernd berücksichtigt werden.
Einkauf in die Pensionskasse bei selbständiger Erwerbstätigkeit
Wie Einkäufe in die Pensionskasse durch selbständig erwerbende Personen steuerlich zu behandeln sind, hat das Bundesgericht bereits erklärt. Die Deklaration scheint jedoch nicht ganz einfach zu sein und hat im vorliegenden Fall sowohl Steuerpflichtige sowie die Vorinstanz überfordert.
Das Bundesgericht prüft die Abzugsfähigkeit diverser Kosten für die Liegenschaftsverwaltung. Dabei ist zu evaluieren, ob die angefallenen Kosten effektiv mit der Verwaltung der Liegenschaften in Verbindung stehen oder ob diese als Lebenshaltungskosten zu qualifizieren sind. Zudem bestreitet der Beschwerdeführer den von der Vorinstanz gewährten Pauschalabzug.
Besteuerung einer kollektiven Kapitalanlage mit direkt gehaltenen Immobilien
Das Bundesgericht bestätigt, dass die von einer kollektiven Kapitalanlage direkt gehaltenen Immobilien im Sinne der Bewertungsregeln für natürliche Personen bewertet werden und nicht nach den Buchführungsvorschriften des KAG.
Keine wirtschaftliche Betrachtungsweise bei Transponierungstatbeständen
Das Bundesgericht hat zu prüfen, ob bei einem Transponierungstatbestand eine wirtschaftliche Betrachtungsweise anzuwenden ist. Der Steuerpflichtige übertrug eine qualifizierende Beteiligung auf eine von ihm kontrollierte Kapitalgesellschaft, die das Aktienpaket als Umlaufvermögen bilanzierte und zum Einstandspreis weiterveräusserte.
Zurechnung von Beratungshonorar einer juristischen Person zu ihrem selbständig erwerbstätigen Aktionär
Ergibt sich aufgrund verschiedener Indizien, dass eine Aktiengesellschaft keine Leistungen erbracht hat, sind ihr diese Leistungen und die von ihr vereinnahmten Honorare nicht zuzurechnen.
Streitig und zu prüfen sind die mehrwertsteuerrechtlichen Folgen eines Investitionsbeitrags, den der Kanton Zürich zulasten des Lotteriefonds des Kantons Zürich und zugunsten der Mehrheitsaktionärin ausgerichtet hat. Das Bundesgericht prüft, ob es sich hierbei um eine vorsteuerneutrale Spende oder um eine Subvention mit Vorsteuerkürzung handelt.
Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob vom Unternehmen sieben Liebhaberfahrzeuge dem Aktionär zur privaten Verwendung «Zurverfügung» gestellt wurden. Das Gericht entscheidet, dass auf der erbrachten Leistung ein Mietentgelt zu schätzen ist, und auf dem die MWST abzurechnen ist. Die Beschwerde wird abgewiesen.
Liegenschaftsverkauf mit einer nachträglichen Schenkung
Das Bundesgericht prüft die Massgeblichkeit von nachträglich vereinbarten Schenkungsurkunden im Zusammenhang mit Grundstückübertragungen. Vorliegend wurden Kaufverträge mit einem Verkaufspreis abgeschlossen, der Kaufpreis wurde anschliessend aber mittels Schenkungsurkunden erlassen.
Hinterziehung der Gewinnsteuer durch geschäftsmässig nicht begründete Aufwände
Auch wenn die Eidgenössische Steuerverwaltung die besondere Steueruntersuchung nicht gegen die beschuldigte Gesellschaft, sondern gegen deren einzigen Verwaltungsrat geführt hat, dürfen die in der Untersuchung gegen den Verwaltungsrat erhobenen Beweise im Hinterziehungsverfahren gegen die juristische Person verwertet werden.