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Einlageentsteuerung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Einlageentsteuerung

Strittig ist im vorliegenden Entscheid, in welchem Umfang der Vorsteuerabzug für die deklarierte Bezugsteuer zu gewähren ist. Das Bundesgericht entscheidet, dass Beratungsleistungen bereits im Zeitpunkt ihres Bezugs verbraucht sind und keine Einlageentsteuerung zulässig ist. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 27.02.2024

Vergütung der Mehrwertsteuer

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Vergütung der Mehrwertsteuer

Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die Beschwerdeführerin die Voraussetzungen für die Vergütung der Mehrwertsteuer erfüllt. Gemäss Bundesverwaltungsgericht sind die Leistungen der Beschwerdeführerin nicht als «Aircraft Management» zu qualifizieren. Vielmehr wurden Passagierbodentransporte in Zürich erbracht, welche im Inland der Mehrwertsteuer unterliegen. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 27.02.2024

Spende versus Subvention

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Spende versus Subvention

Das Bundesverwaltungsgericht überprüft, ob es sich bei Förderungsbeiträgen an die Beschwerdeführerin um Subventionen oder um Spenden handelt. Während Subventionen zu einer Vorsteuerabzugskürzung führen, wird bei Spenden keine Kürzung des Vorsteuerabzugs vorgenommen. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 27.03.2024

Leistungen an eng verbundene Personen

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Leistungen an eng verbundene Personen

Streitig und durch das Bundesverwaltungsgericht zu prüfen ist, ob die annäherungsweise Ermittlung bzw. Schätzung der Drittpreise für die Chalet-Aufenthalte einer eng verbundenen Person von der ESTV rechtmässig vorgenommen wurde. Das Gericht entscheidet, dass die Ermesseneinschätzung der ESTV nicht pflichtgemäss erfolgte. Die Sache wird demzufolge an die ESTV zurückgewiesen.
iusNet StR 27.03.2024

Heilbehandlungen als ausgenommene Leistung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Heilbehandlungen als ausgenommene Leistung

Die durch das Bundesverwaltungsgericht zu beurteilende Streitfrage lautet, ob sog. «Managed-Care-Leistungen» in objektiver Hinsicht Heilbehandlungen gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG i.V.m. Art. 34 MWSTV darstellen. Das Gericht entscheidet, dass keine Heilbehandlungen im mehrwertsteuerlichen Sinne vorliegen. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 24.04.2024

Unternehmerische Tätigkeit

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Unternehmerische Tätigkeit

Die ESTV hat der steuerpflichtigen GmbH die Leistungen von Sexdienstleisterinnen als mehrwertsteuerlich relevante Umsätze zugeordnet. Die strittige Frage ist, ob die Beschwerdeführerin oder die Sexdienstleisterinnen selbst hinsichtlich des Anbietens von Sexdienstleistungen in eigenem Namen nach aussen aufgetreten sind. Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, dass den Sexdienstleisterinnen die unternehmerische Tätigkeit gemäss Art 10 MWSTG fehlte. So waren die Sexdienstleisterinnen beispielsweise an die Öffnungszeiten gebunden, wie sie von der Beschwerdeführerin auf den Internetseiten ausgeschrieben waren. Daraus ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin für die geprüften Steuerperioden die Voraussetzungen der subjektiven Mehrwertsteuerpflicht erfüllt. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 24.04.2024

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