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Stellt eine Konventionalstrafe steuerbaren Erlös für Zwecke der Grundstückgewinnsteuer dar?

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Direkte Steuern
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer

Stellt eine Konventionalstrafe steuerbaren Erlös für Zwecke der Grundstückgewinnsteuer dar?

Als Konventionalstrafe im Sinne von Art. 160 OR oder Vertragsstrafe wird eine Leistung bezeichnet, die der Schuldner dem Gläubiger für den Fall verspricht, dass er eine bestimmte Schuld nicht oder nicht richtig erfüllt. Stellt eine Konventionalstrafe steuerbaren Erlös für Zwecke der Grundstückgewinnsteuer dar? Nur in besonders gelagerten Fällen sollte eine Konventionalstrafe als Erlös für die Durchführung eines Veräusserungsgeschäfts zu qualifizieren sein. Der vorliegende Fachbeitrag erklärt warum.
Julian Kläser
iusNet StR 20.12.2022