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steuerbarer Tatbestand

Vermutung von Einkommen bei unversteuertem Vermögen oder «in dubio pro reditibus»

Éclairages
Direkte Steuern
Im Rahmen eines Nach- und Strafsteuerverfahrens wurde das hinterzogene Vermögen auch als Einkommen aufgerechnet. Das BGr schützt diese Veranlagung, da dem Pflichtigen der Gegenbeweis, dass es sich bei den Vermögenswerten nicht um steuerbare Einkünfte gehandelt habe, nicht gelungen sei.
Bastian Thurneysen
iusNet StR 30.11.2021

Beweislast wie unversteuertes Vermögen geäufnet wurde, trägt der Pflichtige

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Beweislastregel, wonach die Steuerbehörden die Beweislast für steuerbegründende Tatsachen tragen, findet keine Anwendungen, wenn sich die Beweisnot nicht auf die Frage, ob sich überhaupt ein steuerbarer Tatbestand verwirklicht hat, sondern lediglich auf den Umfang der Steuerfaktoren bezieht. In diesem Fall kann die Behörde die betroffenen Steuerfaktoren nach pflichtgemässem Ermessen schätzen.
iusNet StR 29.11.2021