iusNet Steuerrecht

Schulthess Logo

Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Tatsächliche Verwaltung

tatsächliche Verwaltung

Steuerhoheit im interkantonalen Verhältnis bei schwer lokalisierbarer Tätigkeit

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht beschäftigt sich mit der Frage, ob bei einer geografisch schwer lokalisierbaren Tätigkeit und wenig Substanz am statutarischen Sitz, der Ort der tatsächlichen Verwaltung am Wohnsitz des Geschäftsführers/Alleingesellschafters massgebend sein kann, eine Steuerhoheit zu begründen und darüber hinaus, wer hierfür beweisbelastet ist. Im Weiteren beschäftigt sich das Bundesgericht mit der Frage der Verwirkung des Beschwerderechts.
iusnet StR 19.12.2023

Wird die Verlegung des Ortes der tatsächlichen Verwaltung durch die Steuerbehörden akzeptiert?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das VGr prüft, wo sich der Ort der tatsächlichen Verwaltung eines auf Krankentransportleistungen spezialisierten Unternehmens in den Steuerperioden 2015 und 2016 befand. Das VGr zieht zu diesem Zweck eine Vielzahl verschiedener Indizien in Betracht.
iusnet StR 28.09.2022

Der Sitz einer Gesellschaft im interkantonalen Verhältnis – Steuerhoheitskonflikte nehmen zu

Articles thématiques
Direkte Steuern
Im interkantonalen Verhältnis befindet sich das Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person grundsätzlich an ihrem durch die Statuten und den Handelsregisterauszug bestimmten Sitz (vgl. Art. 49 f. DBG; Art. 20 StHG).
Julian Kläser
iusnet StR 30.08.2022

Steuerhoheit bei fehlender Geschäftstätigkeit und Verwirkung des Beschwerderechts

Éclairages
Direkte Steuern
Fraglich ist, in welchem Kanton die tatsächliche Verwaltung einer Gesellschaft liegt, welche keiner operativen Tätigkeit (mehr) nachgeht. Zudem beleuchtet das BGr die Frage ob durch eine unvollständige Sachverhaltsdarstellung in einem Steuerruling eine Verwirkung des Beschwerderechts in Bezug auf das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung eintritt.
Bastian Thurneysen
iusnet StR 01.12.2020