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überwiegender Vorsorgecharakter im Sinne von Art. 17 Abs. 2 DBG

Entschädigungszahlung für die Entlassung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr kommt zum Schluss, dass das VGr VD gegen Bundesrecht verstossen hat, indem es feststellt, dass sich eine Entschädigungszahlung für die Entlassung als eine gleichartige Kapitalabfindung des Arbeitgebers (Abgangsentschädigung mit Vorsorgecharakter) qualifiziert.
iusNet StR 27.11.2019