Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden
Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden
Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden
Der Bundesrat hat die Botschaft zu einer Änderung des Gesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Danach sollen Steuern auf Maklerprovisionen in Zukunft immer am Wohnsitz bzw. dem Sitz des Maklers erhoben werden, sofern sich dieser in der Schweiz befindet. Das geltende Recht sieht unterschiedliche Regelungen für juristische und natürliche Personen vor. Künftig werden die Steuern nur noch für Makler, die keinen Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz haben, am Grundstücksort erhoben.
Die Gesetzesanpassungen führen zu einer erhöhten Rechtssicherheit. Die Revision hat keine Auswirkungen auf die Steuereinnahmen des Bundes. Die finanziellen Auswirkungen für die Kantone sind vernachlässigbar, da lediglich eine sehr kleine Gruppe von Steuerpflichtigen betroffen ist.
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