Aufhebung der Solidarhaftung von Ehegatten bei Zahlungsunfähigkeit
Aufhebung der Solidarhaftung von Ehegatten bei Zahlungsunfähigkeit
Aufhebung der Solidarhaftung von Ehegatten bei Zahlungsunfähigkeit
Die Eheleute A und B wurden im Jahr 2019 geschieden. Aus dem Jahr 2012 bestanden offene Staats- und Gemeindesteuerschulden. Diese entstanden während A und B in ungetrennter Ehe lebten. Mit Gesuch vom 2. November 2018 ersuchte der Ehemann das Gemeindesteueramt um Aufhebung der solidarischen Haftung. Das GStA wies den Antrag mit der Begründung ab, über den Steuerpflichtigen sei weder der Konkurs eröffnet worden, noch liege ein Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung vor. Die Schuldenübersicht (CHF 3'961'747 per Ende 2017) vermöge nicht zu überzeugen. Eine dagegen erhobene Einsprache blieb erfolglos.
Der Rekurs des Steuerpflichtigen an das KStA ZH wurde gutgeheissen und zu neuem Entscheid an das GStA zurückgewiesen. Laut KStA ZH ergäbe sich, selbst wenn das Vermögen der Ehefrau (CHF 3'986'200 per Ende März 2019) hälftig geteilt würde, noch immer ein Schuldenüberhang. Der Steuerpflichtige gelte somit nach wie vor als überschuldet und somit zahlungsunfähig.
Das GStA erhob daraufhin Beschwerde ans VGr ZH und machte geltend, die Ausführungen zur Schuldenlage seien völlig widersprüchlich. Das VGr ZH hiess die Beschwerde gut. Dem Ehemann sei es misslungen, seine angebliche...
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