Grenzzonenverkehr zwischen der Schweiz und Deutschland
Grenzzonenverkehr zwischen der Schweiz und Deutschland
Grenzzonenverkehr zwischen der Schweiz und Deutschland
Drei in Deutschland wohnhafte Gesellschafter gründeten im Mai 2017 die A GmbH (hiernach: die Importeurin). Ihr Sitz befindet sich in Büsingen am Hochrhein (DE). Die Importeurin ersuchte die EZV um Zulassung zum Grenzzonenverkehr. Die EZV entsprach ursprünglich dem Gesuch, wies jedoch ab dem Jahr 2019 die Anträge auf Zulassung zum Grenzzonenverkehr ab. In ihrer Verfügung begründete sie dies damit, dass die Voraussetzungen für die abgabebefreite Einfuhr nicht vorlägen. In einer Verfügung vom 6. Mai 2020 zufolge war die EZV zum Schluss gelangt, dass die im Zollausland gelegenen Grundstücke, die im Eigentum der jeweiligen Gründer stehen, von keinem operativ im Zollinland tätigen Landwirtschaftsbetrieb betrieben würden (was aber erforderlich wäre, um die Bewilligung zu erteilen). Die Gründung der Importeurin im Jahr 2017 sei aus dem alleinigen Grund erfolgt, die abgabebefreite Einfuhr von Waren im Rahmen des Grenzzonenverkehrs zu ermöglichen. Das gewählte Vorgehen widerspreche dem Geist des landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverkehrs. Dagegen gelangte die Importeurin mit Beschwerde vom 3. Juni 2020 an die Oberzolldirektion (OZD). Diese wies das Rechtsmittel ab, wobei...
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