Rechtmässigkeit von Ermessenseinschätzungen
Rechtmässigkeit von Ermessenseinschätzungen
Rechtmässigkeit von Ermessenseinschätzungen
Für die Steuerperioden 2013 bis 2018 reichte die Steuerpflichtige ihre Mehrwertsteuerabrechnungen unregelmässig ein. Die ESTV ermittelte daher den geschuldeten Steuerbetrag für die jeweiligen Steuerperioden provisorisch aufgrund einer Schätzung nach pflichtgemässem Ermessen. Hierfür errechnete sie den geschuldeten Steuerbetrag auf der Basis der deklarierten Steuer vom Umsatz und des deklarierten Vorsteuerabzuges, wobei sie die von der Steuerpflichtigen deklarierten Angaben unverändert zu Grunde legte. Im Rahmen einer Revision im Herbst 2019 stellte die ESTV unter anderem fest, dass die Buchführung mangelhaft sei und keine Belege sowie Unterlagen vorliegen würden. In der Folge erliess die ESTV am 17. November 2020 eine Verfügung, in welcher sie sowohl das Recht, eine Ermessenseinschätzung vorzunehmen, als auch die Steuerkorrektur für die streitbetroffenen Steuerperioden zu ihren Gunsten bestätigte. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Einspruch beim BVGr.
In einem ersten Schritt ist gemäss BVGr zu prüfen, ob die ESTV die umstrittenen Steuerforderungen zu Recht aufgrund einer Ermessenseinschätzung festgesetzt hat. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn Verstösse gegen...
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