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Berichtigungsverfahren bei Beschwerden

Berichtigungsverfahren bei Beschwerden

Jurisprudence
Direkte Steuern

Berichtigungsverfahren bei Beschwerden

Mit Zollanmeldung vom 1. November 2019 meldete die A AG der OZD unter Vorlage der entsprechenden Beweismittel Vorräte an Treibzichorien mit einer Rohmasse von 2'593 kg brutto an, wobei sie keine an den Zollkontingentsanteil angerechnete Menge geltend machte und damit gesamthaft abgabenpflichtige Vorräte mit einem Gewicht von 2'593 kg brutto deklarierte.

Die EZV verfügte sodann am 12. November 2019, dass die Abgabedifferenz zwischen dem Ausserkontingentszollansatz und dem in der freien Phase anwendbaren Kontingentszollansatz für die angemeldeten abgabepflichtigen Vorräte im Umfang von 2'593 kg brutto Treibzichorien bei der A AG einzufordern seien. Mit Eingabe vom 20. Januar 2020 erhebt A AG gegen den Entscheid der EZV vom 12. November 2019 Beschwerde ans BVGr und beantragt dem Sinne nach, die Verfügung sei aufzuheben.

Die A AG führt aus, die Verfügung sei zustande gekommen, weil sie am 1. November 2019 die Menge an Treibzichorien fälschlicherweise in der Spalte «Abgabepflichtige Vorräte» anstatt in der Spalte «An Zollkontingentsanteil anzurechnende Menge» deklariert habe. Da die Grenze für Treibzichorien am 31. Oktober 2019 geschlossen worden sei und sie noch Ware...

iusNet StR 28.05.2021

 

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