Beschwerdelegitimation der getrennt lebenden Ehegattin
Beschwerdelegitimation der getrennt lebenden Ehegattin
Beschwerdelegitimation der getrennt lebenden Ehegattin
Die Eheleute A deklarierten in ihrer Steuererklärung für das Steuerjahr 2019 Gesamteinkünfte von Fr. 394'014.-. Sie wurden per Verfügung vom 23. September 2021 mit einem satzbestimmenden und steuerbaren Einkommen von Fr. 282'200.- (Staats- und Gemeindesteuern 2019) bzw. Fr. 274'700.- (direkte Bundessteuer 2019) sowie mit einem satzbestimmenden und steuerbaren Vermögen von Fr. 126'600.- veranlagt. Dagegen erhob die Ehefrau Einsprache und beantragte, die Deklaration ihres Ehemannes sei unvollständig und nicht sämtliches Einkommen aus Nebenerwerb sei deklariert worden. Ihre Einsprache wurde teilweise gutgeheissen, und das steuerbare und satzbestimmende Vermögen wurde neu auf Fr. 145'000.- festgelegt. Das steuerbare und satzbestimmende Einkommen blieb unverändert. Auch wurde ausnahmsweise auf ein Nachsteuerverfahren und ein Steuerstrafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung infolge Geringfügigkeit in der Steuerperiode 2019 verzichtet.
Auf die von der Beschwerdeführerin erhobene Beschwerde trat das KtGr LU nicht ein.
Die Steuerpflichtige führt Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das BGr.
Nach Art. 89 Abs. 1 BGG ist zur Beschwerde in...
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