Das Bundesgericht beleuchtet die Frage, wann die Verwirkung des Besteuerungsrechts im Rahmen eines Nachsteuerverfahrens eingetreten ist. Ein ungebührlich langes Zuwarten liegt vor, wenn zwischen Kenntnisnahme von massgebenden Tatsachen und dem Tätigwerden der Steuerbehörden eine Zeitdauer von rund 4 Jahren liegt.