Bewertung nicht börsenkotierter Aktien im Privatvermögen des einzigen Aktionärs
Bewertung nicht börsenkotierter Aktien im Privatvermögen des einzigen Aktionärs
Bewertung nicht börsenkotierter Aktien im Privatvermögen des einzigen Aktionärs
Die Ehegatten AA und BA sind im Kt GE wohnhaft. AA ist Alleinaktionär der nicht börsenkotierten AA SA, die im Kt GE eine Anwaltskanzlei betreibt. In ihrer Steuererklärung 2008 deklarierten die Ehegatten die Aktien der Gesellschaft zum Nominalwert von CHF 100'000.
Mit Einschätzungsentscheid vom 29. Oktober 2013 nahm das KStA GE eine Bewertung der Aktien der AA AG im Sinne der SSK Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert vor und setzte den Steuerwert der AA AG auf CHF 7'117'900 fest. Die Vermögenssteuer wurde entsprechend veranlagt.
Die Ehegatten erhoben dagegen Einsprache und fochten insbesondere die steuerliche Bewertung der AA AG an. Sie vertraten die Ansicht, nur der Buchwert der Gesellschaft sei für die Bestimmung ihres Vermögens in Betracht zu ziehen.
Das KStA GE hatte der AA AG eine Bewertung per 31. Dezember 2008 im Sinne der SSK Wegleitung zukommen lassen, in welcher der Unternehmenswert auf CHF 8'125'504.76 festgesetzt wurde. Dieser Wert setzte sich aus dem Durchschnitt des Substanzwertes (CHF 0) und des Ertragswertes von CHF 16'251'009.52 zusammen, wobei der Ertragswert schliesslich nur einfach gewertet...
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