Nachsteuerverfahren bei nicht deklariertem Privatanteil
Nachsteuerverfahren bei nicht deklariertem Privatanteil
Nachsteuerverfahren bei nicht deklariertem Privatanteil
A beherrscht die B GmbH, welche in den Steuerperioden 2005-2013 eine Loft-Wohnung gemietet hat, die ihr als Geschäftssitz diente. A nutzt die Wohnung auch privat. Ein Privatanteil wurde nicht ausgeschieden.
Das KtStA ZH stellte in der Steuerperiode 2013 die private Nutzung der Loft-Wohnung durch A fest und rechnete 75% der Mietaufwendungen als geldwerte Leistung auf.
Für die bereits rechtskräftig veranlagten Steuerperioden wurden anschliessend Nachsteuer- und Bussenverfahren eröffnet. Die ausgefällten Nachsteuern und Bussen wurden vom VGr ZH mit Urteil vom 6. April 2018 bestätigt. Mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vom 18. Mai 2018 beantragt A, dass auf die Erhebung von Nachsteuern bei der direkten Bundessteuer und den Staats- und Gemeindesteuern zu verzichten sei, weil Art. 151 Abs. 1 DBG verletzt sei. Die Vorinstanz habe den Umstand, dass die Loft-Wohnung vom Beschwerdeführer privat genutzt worden war, zu Unrecht als neue Tatsache behandelt. Namentlich hätte der Vorinstanz auffallen müssen, dass A und die B GmbH Wohn- und Geschäftssitz am selben Ort hatten. Spätestens seit 2008 seien beide Steuerpflichtigen von derselben Einheit innerhalb...
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