Realisation stiller Reserven und Aufschub
Realisation stiller Reserven und Aufschub
Realisation stiller Reserven und Aufschub
Der Sohn des verstorbenen C.A. nahm 1987 eine selbständige Erwerbstätigkeit auf, um das Restaurant G zu führen. Diese wurde zuvor von seinem Vater C.A. betrieben stand auf einem Grundstück, welches zur Hälfte im Miteigentum der Erbengemeinschaft C.A. und zur anderen Hälfte im Miteigentum der Erbengemeinschaft H stand. A erwarb den Miteigentumsanteil von der Erbengemeinschaft H und pachtete den anderen Miteigentumsanteil von der Erbengemeinschaft C.A. Am 7. Januar 2011 wurde A der Miteigentumsanteil am Grundstück samt Restaurants G im Rahmen einer Erbteilung zugeteilt. Ende November 2013 veräusserte A das Restaurant G zum Kaufpreis von Fr. 1.4 Mio. an eine Drittperson und beendete zugleich seine selbständige Erwerbstätigkeit.
Mit Verfügung vom 3. November 2016 veranlagte die KStV VS beim Ehepaar A für die Steuerperiode 2013 ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit inklusive den auf den Miteigentumsanteil entfallenden Liquidationsgewinn.
Die kantonalen Rechtsmittel blieben alle ohne Erfolg.
Es stellt sich vorliegend die Frage, ob der gesamte auf den Miteigentumsanteil entfallende Liquidationsgewinn bei den Beschwerdeführern zu versteuern ist...
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