Verfahren der vorübergehenden Verwendung
Verfahren der vorübergehenden Verwendung
Verfahren der vorübergehenden Verwendung
Die Beschwerdeführerin liess im Oktober 2021 zwei Wohnfahrzeuge ohne Zollanmeldung in die Schweiz bringen, um sie an einer Messe in Bern auszustellen und dann wieder auszuführen. Die Wohnaufbauten der Fahrzeuge hatte sie selbst entworfen und auf handelsübliche Chassis montiert. Das BAZG beschlagnahmte die Fahrzeuge auf dem Messegelände, eröffnete eine Zollstrafuntersuchung wegen Verdachts auf Nichtanmeldung eines Fahrzeuges mit Wohnkabine bei der Einfuhr in die Schweiz und hob die Beschlagnahmung später gegen Kaution wieder auf. Mit Verfügung verpflichtete die Vorinstanz die Beschwerdeführerin gestützt auf das Ergebnis der Strafuntersuchung, etwas mehr als CHF 28'000 zu bezahlen. Die Wohnaufbauten seien eigenständige Waren und keine Fahrzeuge, die zoll- und steuerfrei eingeführt werden dürften, begründete sie den Entscheid. Mit Beschwerde vom September 2022 ans BVGr verlangte die Beschwerdeführerin, diese Verfügung aufzuheben und ihr die Sicherheitszahlung zurückzuerstatten. Sie macht geltend, die Wohnaufbauten seien Beförderungsmittel zur vorübergehenden Verwendung und deshalb zoll- und steuerbefreit.
Waren, die ins schweizerische Zollgebiet verbracht werden,...
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