Verletzung der dreijährigen Sperrfrist für Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge
Verletzung der dreijährigen Sperrfrist für Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge
Verletzung der dreijährigen Sperrfrist für Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge
Der im Kt ZH wohnhafte Steuerpflichtige nahm am 21. Oktober 2016 einen Einkauf in der Höhe von CHF 45'000.- in seine berufliche Vorsorge bei der BVK Personalvorsorge vor. In seiner Steuererklärung 2016 machte er den Einkauf steuermindernd geltend.
Am 9. April 2019 bezog er von einem im Zusammenhang mit einer anderen Erwerbstätigkeit errichteten Freizügigkeitskonto bei der Swiss Life AG eine Kapitalleistung von CHF 20'813.-. Daraufhin erliess das KStA ZH Nachsteuerverfügungen für die Direkte Bundessteuer und die Staats- und Gemeindesteuern des Steuerjahres 2016. Die Kapitalleistung im Betrag von CHF 20'813.- wurde infolge Verletzung der in Art. 79b BVG festgehaltenen dreijährigen Sperrfrist aufgerechnet. Der Steuerpflichtige erhob dagegen Einsprache mit der Begründung, es lägen aufgrund der Herabsetzung des Rentenumwandlungssatzes per 1. Januar 2017 und der Übergangsbestimmung mit Besitzstandgarantie besondere Verhältnisse vor. Die Einsprache des Steuerpflichtigen wie auch der Rekurs ans VGr ZH blieben erfolglos. Der Steuerpflichtige erhob daraufhin Beschwerde ans BGr und beantragt, das Nachsteuerverfahren sei einzustellen.
Gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG und Art...
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