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Voraussetzungen für die Anfechtung einer Ermesseneinschätzung

Voraussetzungen für die Anfechtung einer Ermesseneinschätzung

Jurisprudence
Direkte Steuern

Voraussetzungen für die Anfechtung einer Ermesseneinschätzung

A bewohnte in U/ZH eine Eigentumswohnung, in der er einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachging. Am 23. Dezember 2013 meldete er sich nach Herisau/AR ab, führte in der Folge die selbständige Tätigkeit in U/ZH jedoch weiter. Er reichte für die Periode 2013 in beiden Kt ZH und AR Steuererklärungen ein. 

Der Kt AR veranlagte ihn nach Durchführung der interkantonalen Ausscheidung mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 0 und einem steuerbaren Vermögen von CHF 1'487'000.

In der Folge schätzte ihn das KStA ZH für die Staats- und Gemeindesteuern 2013 gemäss pflichtgemässem Ermessen (mangels genügender Aktenunterlagen und nach erfolgloser Mahnung) mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 603'700 und einem steuerbaren Vermögen von CHF 1'344'000 ein. Es erachtete die Wohnsitzverlegung als nicht nachgewiesen und qualifizierte den Pflichtigen als selbständigen Wertschriftenhändler. 

Gegen die Ermessensveranlagung erhob A unter Beilage zahlreicher Dokumente Einsprache, welche teilweise gutgeheissen wurde. Das KStA ZH akzeptierte die Wohnsitzverlegung per 24. Dezember 2013 und wies einen Teil des steuerbaren Einkommens dem Kt AR zu.

A stellt in seiner...

iusNet StR 06.02.2020

 

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