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Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei Ersatzbeschaffung

Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei Ersatzbeschaffung

Jurisprudence
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer

Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei Ersatzbeschaffung

A verkaufte am 1. Oktober 2012 eine ausschliesslich von ihm selbst bewohnte Liegenschaft im Kt TG. Die Besteuerung des Grundstückgewinns wurde aufgeschoben, da A am 27. September 2012 eine Ersatzliegenschaft in U/SG erworben hatte. Am 25. Juni 2013 übertrug A einen Miteigentumsanteil von einem Fünftel am Grundstück in U an seine damalige Lebenspartnerin und heutigen Ehefrau. A und seine Frau kauften am 15. Mai 2014 eine Wohnung in V SZ, zu Miteigentumsanteilen von vier resp. einem Fünftel.

Am 22. April 2016 veräusserte A das Grundstück in U.

Das KStA SG veranlagte A für die Veräusserung der Miteigentumsanteile von vier Fünfteln am Grundstück in U. Die von A hiergegen eingelegten kantonalen Rechtsmittel wurden alle abgewiesen, worauf A ans BGr gelangte mit dem Begehren, die Grundstückgewinnsteuer aufzuschieben und eventualiter, die Steuer zu reduzieren.

Das BGr bestätigt seine ständige Rechtsprechung zu Art. 12 Abs. 3 lit. e StHG, was den Freiraum der Kantone angeht, die angemessene Frist zu definieren (Urteil 2A.445/2004) und hält insbesondere daran fest, dass es sachliche Gründe gebe, die Fristen für Ersatzbeschaffungen bei Voraus- oder Nachbeschaffungen...

iusNet StR 27.11.2019

 

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