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Einfuhr von Kunstwerken

Einfuhr von Kunstwerken

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Einfuhr von Kunstwerken

Am 19. August 2015 erliess die Zollkreisdirektion SH eine Nachforderungsverfügung, mit welcher sie von A einen Mehrwertsteuerbetrag von über CHF 11 Mio. sowie Verzugszinsen von über CHF 2 Mio. nachforderte. Sie begründete die Nachforderungsverfügung im Wesentlichen damit, A habe Kunstwerke zu Unrecht steuerfrei im Verlagerungsverfahren auf die Galerie B in die Schweiz importiert. Die Zollkreisdirektion führte dabei aus, dass der Einfuhr der Kunstwerke ein standardisiertes, aufgesetztes, nicht zur Umsetzung beabsichtigtes Kommissionsgeschäft zwischen den von A beherrschten Firmen und der Galerie B zu Grunde lag. Da die Galerie B Inhaberin einer Bewilligung im Verlagerungsverfahren ist, konnten die Kunstwerke über sie als Importeurin zur Einfuhr abgefertigt werden, ohne dass die Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Einfuhr fällig geworden wäre. Die Galerie B konnte jedoch zu keiner Zeit wirtschaftlich über die Kunstwerke verfügen. A bestimmte jeweils, wann und wie die Kunstwerke eingeführt werden sollen. Die Kunstwerke wurden nach der Verzollung auf Veranlassung von A in seine privaten Liegenschaften oder in das Hotel C (Mehrheitsaktionär A) überführt, wo sie auf unbestimmte Zeit...

iusNet StR 30.03.2021

 

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