Nachträgliche Einforderung von Einfuhrabgaben auf einem vermeintlich eingeführten Mietauto
Nachträgliche Einforderung von Einfuhrabgaben auf einem vermeintlich eingeführten Mietauto
Nachträgliche Einforderung von Einfuhrabgaben auf einem vermeintlich eingeführten Mietauto
Am 16. Februar 2018 wurde A am Grenzübergang beim Zollamt Boncourt-Delle Autoroute (nachfolgend Zollamt) kontrolliert, als er mit einem Fahrzeug deutscher Zulassung in die Schweiz einreiste. Anlässlich dieser Kontrolle stellte das Zollamt die Einfahrtsbescheinigung für Strassenfahrzeuge aus. Das Fahrzeug hätte bis spätestens am 19. Februar 2018 ausgeführte werden sollen. Auf der Bescheinigung war vermerkt, dass bei Nichtbeachtung dieser Anweisung die Zahlung der Einfuhrabgabe angeordnet werden kann. Da das Zollamt keinen Ausfuhrnachweis erhalten hatte, forderte sie A im März 2018 auf, den Nachweis der Ausfuhr zu erbringen. Nachdem das Zollamt keine Antwort erhalten hat, teilte es A seine Absicht mit, die Einfuhrabgabe zu erheben. Es setzte eine Frist zur Stellungnahem an. Dieses Schreiben wurde von A angefochten. Er gab an, dass er das Fahrzeug von der Firma B mit Sitz in Deutschland gemietet und am 17. Februar 2018 zurückgegeben habe. Zur Stützung seiner Aussage fügte er eine Bescheinigung der Firma B vom 2. März 2018 sowie eine Kopie des Führerscheins des Fahrzeuges bei, der auf die Firma B ausgestellt ist. Im April 2018 leitete das Zollamt das Dossier an die...
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