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Steuerbare oder ausgenommene Dienstleistung

Steuerbare oder ausgenommene Dienstleistung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Steuerbare oder ausgenommene Dienstleistung

Mittels Einreichung des Fragebogens zur Abklärung der Mehrwertsteuerpflicht ersuchte der Inhaber eines Einzelunternehmens am 6. Januar 2019 um (freiwillige) Eintragung ins Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen per 1. Januar 2019 und um Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten. Den Zweck der Einzelunternehmung bezeichnete der Inhaber sinngemäss als Akademie für spirituelle-religiöse Kurse und Lehrgänge im Sinne der Lehre von L. Ron Hubbard.

Gestützt auf den besagten Fragebogen und die eingereichten Umsatzzahlen für die Perioden 2013 bis 2018 trug die ESTV den Inhaber bereits per 1. Januar 2015 ins Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen ein. Die ESTV begründete diese vom Ersuchen des Inhabers abweichende Eintragung mit der unterschiedlichen Beurteilung der Dienstleistungen, welche der Inhaber erbrachte. Während der Inhaber von von der Steuer ausgenommenen Bildungsleistungen ausging, qualifizierte die ESTV diese Leistungen als steuerbare Beratungsleistungen, weshalb nach ihrer Auffassung bereits per 1. Januar 2015 eine Steuerpflicht bestand.

Am 14. Mai 2020 führte die ESTV bei der Vertreterin des Inhabers eine Kontrolle durch und erliess...

iusNet StR 30.05.2023

 

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